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Die Hardware für den Ti-Anschluss
Die Hardware für den Ti-Anschluss
Aufgrund hoher Sicherheitsstandards, sind in den Praxen technische Zusatzgeräte erforderlich, mit denen die Praxis-EDV an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen wird. Der Anschluss erfolgt mittels eines Konnektors, der wiederum mit einem Kartenlesegerät verbunden ist. Über das Kartenlesegerät in Verbindung mit der SMC-B-Karte wird die Praxis in das IT-Netz integriert. Für alle Anwendungen, die elektronisch gespeicherte Patientendaten betreffen, etwa das Speichern oder Ändern des elektronischen Medikationsplanes, wird der elektronische Heilberufeausweis benötigt.
Der Konnektor
Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur erfolgt über einen sogenannten Konnektor. Der Konnektor ähnelt im Prinzip einem DSL-Router, ermöglicht allerdings einen hochsicheren Datenaustausch zwischen Ihrer Praxis und der Telematik-Infrastruktur. Derzeit ist noch kein von der gematik zugelassener und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierter Konnektor erhältlich.
Kartenlesegeräte
Die derzeit in den Praxen verwendeten Kartenlesegeräte müssen für die TI-Anbindung teilweise durch neue Terminals ersetzt werden, die ebenfalls von der gematik zugelassen und durch das BSI zertifiziert sein müssen. Die Geräte dienen dazu, die eGK, den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die Praxis- bzw. Institutionskarten einzulesen. Sie ermöglichen eine schnelle Identifizierung von Arzt, Praxis und Patient. Es gibt stationäre wie auch mobile Kartenterminals. Derzeit liegen noch keine Informationen darüber vor, welche Kartenterminals von den PVS-Herstellern zertifiziert und zugelassen werden.
Der Heilberufeausweis
Der Elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht zum einen rechtssicheres Unterschreiben von elektronischen Dokumenten (Arztbriefen, Befunden etc.) und dient zum anderen als Identifizierungsmöglichkeit in der digitalen Welt und der Telematik-Infrastruktur. Der eHBA wird durch die Ärztekammer Niedersachsen ausgestellt. Seine Gültigkeit beträgt fünf Jahre.
SMC-B Karte
Die Praxis- oder Institutionskarte (SMC-B - Karte) dient der Authentisierung der Praxis gegenüber den Diensten der TI. Sie wird bei einer ausliefernden Stelle, einem sog. Trust Service Provider (TSP), beantragt.
Grundsätzlich kann nur ein zugelassener Arzt und Psychotherapeut für seine Betriebsstätte und Nebenbetriebsstätte die SMC-B-Karte beantragen. Für Medizinische Versorgungszentren beantragt der ärztliche Leiter die Karte, unabhängig davon, ob er zugelassen oder angestellt ist. Für Notfallpraxen kann es der ärztliche Leiter, der Obmann oder der Bezirksstellenleiter sein.
Die KVN prüft den Antrag im Auftrag des TSP. Der TSP liefert die Karte dann an den Antragsteller aus und mit gesonderter Post auch die erforderliche PIN und PUK, die wie bei einer Bankkarte erforderlich sind, um die Karte freizuschalten und zu verwenden. Die PIN-Eingabe ist im laufenden Praxisbetrieb nur jeweils einmal erforderlich, nicht pro Lesevorgang.
Eine SMC-B - Karte ist immer für fünf Jahre gültig und muss dann erneuert werde